GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es handelt sich um ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das festlegt, wie Unternehmen steuerlich relevante Daten digital erfassen, verarbeiten und aufbewahren müssen. Kernforderungen sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und vor allem Unveränderbarkeit: Ein einmal erfasster Beleg darf nicht mehr spurlos geändert werden. Betroffen sind neben der Buchhaltungssoftware auch E-Mails, Kassensysteme und Dokumentenablagen. Zu jedem GoBD-relevanten System gehört eine Verfahrensdokumentation, die den gesamten Ablauf beschreibt. Verwandte Begriffe: Purview und Immutable Backup.
Definition
IT-Glossar
Knowledge