Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung der EU. Er klassifiziert KI-Systeme in Risikoklassen (verboten, Hochrisiko, begrenztes Risiko, geringes Risiko) und knuüpft an diese Klassifizierung konkrete Pflichten.
Hochrisiko-Systeme (z. B. in HR, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur) müssen u. a. Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Überwachung und Transparenz nachweisen. Generative KI unterliegt Kennzeichnungspflichten.
Wir beraten zu Einordnung und Umsetzung der AI-Act-Pflichten – im Schnittfeld unserer KI- und IT-Sicherheit-Leistungen.