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KI-Inhalte richtig kennzeichnen: Pflichten, Rechtsgrundlage und die offiziellen EU-Icons

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung der EU. Wer künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos, Audios oder Texte veröffentlicht, muss das in vielen Fällen sichtbar kennzeichnen. Die gute Nachricht: Die EU stellt dafür kostenlose, offizielle Icons zur Verfügung. Wir erklären, wen die Pflicht trifft, wann du kennzeichnen musst – und wie es richtig geht.

Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist

Mit der KI-Verordnung – dem sogenannten AI Act – hat die EU erstmals einheitliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen. Ein zentraler Baustein sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie es mit KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten zu tun haben. Diese Pflichten sind seit dem 2. August 2026 wirksam und betreffen ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen, die KI im Marketing, in der Kommunikation oder auf ihrer Website einsetzen.

Was der AI Act konkret verlangt

Artikel 50 der KI-Verordnung richtet sich an Anbieter von KI-Systemen und an Betreiber (also alle, die solche Systeme geschäftlich einsetzen). Für die Praxis im Mittelstand sind vor allem drei Punkte relevant:

  • Deepfakes und künstliche Medien: Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte mit KI erzeugt oder so verändert, dass sie echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Veröffentlichter KI-Text zur Information der Öffentlichkeit ist zu kennzeichnen – es sei denn, ein Mensch hat ihn redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung.
  • Chatbots und KI-Interaktion: Menschen müssen erfahren, wenn sie mit einem KI-System interagieren (z. B. einem Website-Chatbot), sofern es nicht offensichtlich ist. Zusätzlich müssen KI-Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein.

Wann du nicht kennzeichnen musst

Die Verordnung sieht sinnvolle Ausnahmen vor. Eine Kennzeichnung kann insbesondere entfallen, wenn:

  • die KI nur unterstützend oder geringfügig eingesetzt wurde und den Inhalt nicht wesentlich verändert;
  • der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine Person die Verantwortung übernimmt;
  • es sich um erkennbar künstlerische, kreative oder satirische Werke handelt (hier genügt ein Hinweis, der das Werk nicht stört);
  • der Einsatz gesetzlich zur Aufdeckung oder Verhütung von Straftaten erlaubt ist.

Im Zweifel gilt: lieber transparent kennzeichnen. Das schafft Vertrauen bei deinen Kundinnen und Kunden und schützt vor Bußgeldern.

Die offiziellen EU-Icons für KI-Inhalte

Damit die Kennzeichnung einheitlich und wiedererkennbar ist, hat die Europäische Kommission einen kostenlosen Icon-Satz veröffentlicht. Die Icons sind frei nutzbar – ohne Anmeldung und ohne Namensnennung der Kommission – und stehen in den Formaten SVG und PNG sowie in vier Varianten (schwarz, weiß, jeweils auch mit 50 % Transparenz) zur Verfügung. Es gibt drei Typen: ein Basis-Icon, „vollständig KI-generiert“ und „teilweise KI-bearbeitet“.

EU-Icon: Basis-Kennzeichnung für KI-Inhalte
Basis-Icon
EU-Icon: vollständig KI-generiert
Vollständig KI-generiert
EU-Icon: teilweise KI-bearbeitet
Teilweise KI-bearbeitet

Die drei offiziellen Kennzeichnungs-Icons der Europäischen Kommission (Darstellung in Schwarz auf hellem Grund).

Offizielle EU-Icon-Seite
Icons als SVG
Icons als PNG

So kennzeichnest du richtig

  • Direkt am Inhalt platzieren – im Bild, im Video oder unmittelbar am Text, nicht versteckt im Footer oder Impressum.
  • Dauerhaft sichtbar – bei Videos durchgehend oder wiederkehrend; die Kennzeichnung sollte auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleiben.
  • Ausreichend groß und kontrastreich – als Orientierung empfiehlt die EU eine Icon-Größe von etwa 24–48 Pixeln.
  • Barrierefrei – ergänze einen Alt-Text und eine klare Beschriftung in einfacher Sprache, z. B. „Mit KI erstellt“.

Praxis-Checkliste für dein Unternehmen

  • Wo setzen wir bereits KI ein? (Bilder, Texte, Social Media, Website-Chatbot)
  • Welche dieser Inhalte fallen unter die Kennzeichnungspflicht?
  • Offizielle EU-Icons herunterladen und in unsere Vorlagen einbauen.
  • Einheitliches Textlabel festlegen (z. B. „KI-generiert“ / „mit KI bearbeitet“).
  • Redaktionsprozess dokumentieren – wer prüft KI-Texte und übernimmt Verantwortung?
  • Team schulen und die Kennzeichnung in Freigabe-Workflows verankern.

Stimmen aus unserem Team


Justin Gervelmeyer, Head of Content bei OIT

„Bei OIT setzen wir bislang bewusst nur punktuell auf KI-generierte Inhalte – unser Fokus liegt auf authentischem, selbst produziertem Content: eigene Fotos, eigene Videos, eigene Texte. Wo wir KI unterstützend einsetzen, kennzeichnen wir das transparent und regelkonform.“

„Seit dem 2. August 2026 gilt mit Artikel 50 des EU AI Act eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte. Wir setzen das konkret um, indem wir bei entsprechenden Beiträgen auf Instagram die dafür vorgesehene ‚KI-Info‘-Kennzeichnung aktivieren – den Haken, mit dem wir beim Veröffentlichen offenlegen, dass Inhalte mit KI erstellt oder bearbeitet wurden. So bleibt für unsere Community und unsere Kunden jederzeit erkennbar, was von Menschenhand stammt und was mit KI-Unterstützung entstanden ist.“

— Justin Gervelmeyer, Head of Content bei OIT

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KI ist ein Werkzeug – und wie jedes Werkzeug entfaltet es seinen Wert erst im richtigen Rahmen. Wir helfen dir, KI im Marketing und in der Kommunikation so einzusetzen, dass sie dir Arbeit abnimmt und gleichzeitig die neuen Transparenzpflichten erfüllt. Mit dem OIT KI Gateway setzt du KI modellunabhängig, DSGVO-konform und mit voller Kostenkontrolle ein. Mehr zu unseren Leistungen im Bereich KI: Künstliche Intelligenz.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung deines Einzelfalls wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Rechtsgrundlage & Quellen:
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 50 ·
EU-Icons der Kommission ·
Leitlinien der Kommission ·
FAQ zu Artikel 50