Revisionssicherheit beschreibt die Eigenschaft eines Archivsystems, gespeicherte Dokumente so abzulegen, dass sie über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist unverändert, vollständig, nachvollziehbar und jederzeit auffindbar bleiben. Der Begriff stammt aus dem Handels- und Steuerrecht und wird durch die GoBD konkretisiert. Technisch bedeutet das: Schreibschutz auf Speicherebene (etwa per Immutable Backup oder WORM-Speicher), lückenlose Protokollierung aller Zugriffe und ein Löschschutz, den auch ein Administrator nicht ohne Weiteres aufheben kann. Ein reines Backup ist nicht revisionssicher, weil es turnusmäßig überschrieben wird.
Definition
IT-Glossar
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