Der Digital Markets Act (DMA) ist das Gegenstück zum DSA und adressiert große digitale „Gatekeeper“ wie Apple, Google, Meta, Microsoft und Amazon. Er soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und Plattform-Marktmacht eingrenzen.
Konkrete Regeln betreffen App-Store-Öffnung, Interoperabilität von Messengern, Zugang zu Plattform-Daten für Geschäftskunden und Verbot von Selbstbevorzugung. Für Unternehmen bedeutet das neue Möglichkeiten bei Drittanbieter-Lösungen und App-Distribution.
Wir begleiten Mandanten bei Chancen und Pflichten aus dem DMA – Teil unserer IT-Sicherheit.