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BITV – Barrierefreiheit in der IT

Die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) setzt die europäische Norm EN 301 549 in deutsches Recht um. Sie verpflichtet öffentliche Stellen sowie seit Juni 2025 auch private Anbieter bestimmter Dienste zu barrierefreien digitalen Angeboten.

Technische Grundlage ist der WCAG-2.1-Standard auf AA-Level: ausreichende Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Alternativtexte, klare Strukturen, verständliche Sprache. Verstöße können abgemahnt werden und ziehen Nachbesserungspflichten nach sich.

Wir auditieren und optimieren Websites nach BITV/WCAG – Teil unserer Webdesign-Leistungen.