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KRITIS

KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen – Organisationen und Einrichtungen, deren Ausfall die öffentliche Versorgung erheblich gefährden würde, etwa in den Bereichen Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Transport, Finanzen und IT/Telekommunikation. KRITIS-Betreiber unterliegen in Deutschland besonderen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nach dem BSI-Gesetz, darunter Nachweis- und Meldepflichten gegenüber dem BSI. Mit der NIS2-Richtlinie wurde der Kreis der regulierten Unternehmen deutlich erweitert: Statt weniger hundert KRITIS-Betreiber sind seit Dezember 2025 rund 29.500 Einrichtungen von Cybersicherheits-Pflichten betroffen.